Inklusion im kommunalen Bildungsmanagement
Eine inklusive Bildungslandschaft ist eine zentrale Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Bildung, Beeinträchtigung oder sozialer Lage. Dazu gehört, bestehende Barrieren zu erkennen und abzubauen sowie Zugänge zu Bildungsangeboten, Unterstützungsstrukturen und Beteiligungsmöglichkeiten für alle Bürger:innen zu stärken. Grundlage hierfür ist auch die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die seit dem 26. März 2009 in Deutschland geltendes Recht ist und Kommunen verpflichtet, Inklusion als Menschenrecht lokal umzusetzen.
Das kommunale Bildungsmanagement kann hierbei eine wichtige Rolle übernehmen: Es bündelt Informationen, vernetzt relevante Akteur:innen und trägt dazu bei, Inklusion als grundlegendes Prinzip einer zukunftsfähigen kommunalen Bildungslandschaft zu verankern.
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Laura Förste
0159 06742312
laura.foerste(at)reab-nrw.de
Stella Michel
0176 578 530 25
stella.michel(at)reab-nrw.de
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